Alte Tonträger
Tonstudio Serge Schmid 3550 Langnau
Die Schellackplatte ist der Vorläufer der heute noch hergestellten und häufig anzutreffenden Vinylschallplatte. Beide sind nach dem Material benannt, aus dem sie üblicherweise bestehen.
Schellackplatte der Deutschen Grammophon-Aktiengesellschaft: Der Harem auf Reisen von Rudolf Nelson mit dem Tanz-Orchester Godwin
Schellackplatten hatten meistens einen Durchmesser von 10 Zoll (etwa 25 Zentimeter) oder 12 Zoll (etwa 30 Zentimeter) und überwiegend in Seitenschrift geschriebene Rillen, die mit einem gewöhnlichen Grammophon mit dicker Stahlnadel oder mit einem elektrischen Plattenspieler mit Spezialnadel abgetastet werden können. 10-Zoll-Schellackplatten boten maximal etwas mehr als 3 Minuten, 12-Zoll-Schellackplatten etwas mehr als 4 Minuten Spielzeit pro Seite. Letzteres war primär für klassische Musikstücke interessant.
Ein weiteres charakteristisches Merkmal der Schellackplatte ist die Abspieldrehzahl: Es gab Versuche mit 60 bis über 100 Umdrehungen pro Minute, wobei sich 78 min durchgesetzt haben. Schon um 1930 herum gab es aber vereinzelt „Langspiel“-Schellacks, die mit 33 1/3 min liefen und pro Seite gut 10 Minuten Musik boten, etwa mit Ausschnitten aus Bühnenshows; deren Tonqualität war aber gegenüber den „78ern“ (noch) deutlich geringer.
Im Oktober 1896 gab der Erfinder und Unternehmer Emil Berliner die Verwendung von Hartgummi als Plattenmaterial auf und ersetzte die Substanz durch eine von der Duranoid Co., Newark, New Jersey, hergestellte Pressmasse, die im Wesentlichen aus Schellack als Bindemittel bestand und ursprünglich für Isolatoren entwickelt worden war. Der Schellack band die weiteren Bestandteile, die Füllstoffe Bariumsulfat, Schiefermehl, Ruß und Baumwollflock, zu einer verschleißfesten Masse. Die Neuerung verbesserte die Klangqualität und Haltbarkeit der Platten enorm, ein Nachteil war jedoch die hohe Sprödigkeit und damit Bruchgefahr.
Solange man aber Schallplatten wünschte, die sich auch rein mechanisch via Schalldose, also ohne elektrische Verstärkung laut wiedergeben lassen, gab es keine praktikable Alternative. In den USA kamen in den 1940er Jahren mehrere Faktoren zusammen, die einen Wechsel von Schellackmaterial zu PVC (Vinyl) nahelegten: Zum einen hatten sich Plattenspieler mit elektrischem Tonabnehmer durchgesetzt, zum anderen musste Schellack importiert werden.
Da bei Schallplatten, die für Kinder gedacht sind, es ein entscheidendes Verkaufsargument ist, dass sie praktisch unzerbrechlich sind, begann man ca. 1944 damit, sie in PVC zu pressen, allerdings noch immer mit breiter Rille und 78 Umdrehungen.
Vinyl-Schallplatten, bei denen die anderen Vorteile des Materials, dass es geringere Abspieldrehzahlen und dadurch eine längere Spieldauer ermöglicht, ausgeschöpft wurden, gab es bis 1948 nur im Rundfunkeinsatz sowie als Test- und Demopressungen. Erst dann wurden auch Vinyl-Schallplatten mit Mikrorille und geeignete Abspielgeräte für den Einsatz zu Hause herausgebracht.
Schellackplatten wurden aber in der Bundesrepublik Deutschland bis 1958, in anderen Ländern Europas bis in die frühen und in der sogenannten Dritten Welt noch bis in die späten 1960er Jahre hergestellt. Die letzten Platten sollen 1972 in Südafrika gepresst worden sein. Noch bis in die frühen 1980er Jahre waren fast alle Plattenspieler mit der Geschwindigkeitseinstellung von 78 min ausgerüstet, ließen sich problemlos mit Nadeln für Schellackplatten versehen und waren dadurch für dieses Plattenformat geeignet.
Alle Rohstoffe (einer Schellackplatte) werden auf Fremdkörper genau untersucht, um dann in Misch- und Walzanlagen zu feinstem Pulver zerquetscht und zerrieben zu werden. Unter anderem geht die Masse durch Rohrmühlen, die etwa 10 m lang und mit vielen tausend Kilogramm kleiner Eisenrollen gefüllt sind. Durch diese Rollen erfolgt eine nochmalige Vermischung und innige Verbindung der Rohstoffe. Das so erreichte Staubgemisch wird von einem Becherwerk über eine automatische Waage einem weiteren Mischer zugeführt. Von diesem Mischer kommt das Pulver in Eisenkästen zum Mischwalzwerk. Jedes Walzwerk besteht aus zwei nebeneinander liegenden Walzen, die durch Dampf erhitzt sind. Durch die Wärme wird das Pulver zu einer teigartigen, plastischen Masse, welche nach gründlicher Durchmischung abgenommen und einem gekühlten Kalander übergeben wird. Der Kalander walzt die Masse in dünne, breite Bandstreifen aus, welche durch Messer in der Längs- und Querrichtung in quadratische Stücke eingeteilt werden.
Nach dem Erstarren des Bandstreifens wird er in einzelne Tafeln zerbrochen und gelangt so in Kisten verpackt zur Presserei. Der Einrichter spannt in die Presse, die aus Presskopf und Pressteller besteht, je eine Matrize ein, die beiden Seiten der werdenden Platte. Der Presser hat die Aufgabe, das ihm in Tafeln angelieferte Pressmaterial auf einem Heiztisch anzuwärmen, aufzufüllen und in die geöffnete Presse zu legen. Die von ihm hinzugefügten Etiketten werden gleichzeitig mit eingepresst. Alle anderen Arbeitsgänge erfolgen automatisch.
Die aus den Pressen kommenden Platten gehen in die Revision, wo jede Platte auf Press- und Schönheitsfehler hin untersucht wird. Mit Mängeln behaftete Platten werden wieder eingebrochen. Die einwandfreien Platten kommen zur Schleiferei. Hier werden sie durch Abschleifen zwischen zwei schnell umlaufenden Scheiben von dem noch anhaftenden Massegrat befreit. Jede 25. Platte jeder Presse geht zur Musikprüfung. Wird ein Fabrikationsfehler festgestellt, so wird die betreffende Presse sofort angehalten, und alle bisher erfolgten Pressungen werden nachgeprüft. Die fertigen Platten werden in Plattentüten verpackt und kommen in den Sortierraum, von wo aus sie in die verschiedenen Lager kommen.
Bei einem Grammophon für Schellackplatten mit Seitenschrift, wie es in Deutschland üblich war, muss in der Regel nach dem Abspielen einer Plattenseite eine neue Nadel eingesetzt werden.
Zur Abtastung von Schellackplatten waren zunächst einige untereinander inkompatible Systeme auf dem Markt. Vor dem Ersten Weltkrieg war die französische Firma Pathé mit ihrem eigenen Tiefenschrift-Plattensystem noch auf dem Weltmarkt stark vertreten. Da Pathé zum Zeitpunkt des Aufkommens der Schellackplatten bereits über einen großen Fundus von Phonographen-Walzen verfügte, deren Grundlage ebenfalls die Tiefenschrift war und die diese Gesellschaft mechanisch auf ihre Platten kopierte, konnte die Firma mit einem für die damalige Zeit unerwartet großen Sortiment ins Geschäft einsteigen. Die mit Tiefenschrift aufgenommenen Platten sollen nicht mit einer Grammophonnadel abgespielt werden. Für sie gibt es einen speziell abgerundeten Saphir, der je nach Plattengröße bei 80 bis 90, bei 90 bis 100 oder sogar bei 120 bis 130 min−1 die Pathé-Scheiben zum Klingen bringt. Für die Platten gab es das Pathéphone oder als Adapter für Grammophone eine Pathé-Schalldose, deren besonderes Merkmal die quer zur Rille senkrecht stehende Membran ist (im Gegensatz zur waagerechten Membran bei den Edison-Schalldosen und zur parallel zur Rille angeordneten Schalldose bei den Grammophonen). Anfangs liefen Pathés Platten immer von innen nach außen und waren mit eingravierten Beschriftungen anstatt mit Etiketten versehen. Dies änderte sich erst in den 1920er Jahren. Damals übernahm Pathé auch das international üblich gewordene Seitenschrift-Verfahren und brachte viele Aufnahmen parallel in beiden Formaten heraus. Pathé-Schallplatten wurden in verschiedenen Größen gepresst, die von rund 17 cm Durchmesser bis hin zu 50 cm Durchmesser reichten und dann als Pathé Concert Record verkauft wurden. Diese größten jemals kommerziell hergestellten Schallplatten, die bei gleicher Spieldauer eine deutlich größere Lautstärke boten als die normalen, und auch die dazugehörigen Abspielgeräte mit entsprechend langen Tonarmen sind heute sehr selten. Letztere waren hauptsächlich als Starkton-Apparate für den Einsatz in Gastwirtschaften gedacht und teilweise schon mit Münzeinwurf ausgestattet.
Eine weitere frühe Variante stellte die nordamerikanische „Edison Diamond Disc“ (teilweise auch als „Edison Recreation Disc“ auf den Markt gebracht) dar, welche jedoch nicht aus Schellack gefertigt wurde und sechs Millimeter dick war. Auch diese in Europa eher seltenen Platten können nicht mit dem Grammophon abgespielt werden. Edison hatte dafür den „Disc Phonograph“ entwickelt, der sich durch eine ausgesprochen gute Tonqualität, aber auch aufwendige Technik auszeichnete.
Für die gewöhnliche Schellackplatte mit Seitenschrift ist nicht nur eine Geschwindigkeit von (in der Regel) 78 min nötig, sondern auch ein dafür geeigneter Tonabnehmer. Da die Rillen von Schellackplatten breiter sind als die der Vinylplatten, muss auch die Nadel zur Abtastung entsprechend dicker sein; üblich ist ein Verrundungsradius von 65 µm.
Für Vinylplatten gedachte (dünne) Nadeln würden bei Schellackplatten keine gute Tonqualität ergeben und könnten beschädigt werden. Für Schellackplatten gedachte (dicke) Nadeln springen bei Vinylplatten aus den schmalen Rillen heraus oder quetschen sie breit und zerstören sie dadurch.
Bei einem Plattenspieler, der für beide Plattenarten gedacht ist, enthält der Tonabnehmer in der Regel zwei Nadeln, die über einen Hebel umschaltbar sind. Wo keine Umschaltung möglich ist, muss beim Austausch der Platten auch die Nadel gewechselt werden.
Nach dem Aufkommen der Vinylplatten wurden Schellackplatten mit einem N (für Normalrillen) in einem Viereck gekennzeichnet, während Vinylplatten ein M (für Mikrorillen) in einem Dreieck erhielten. Entsprechend waren auch die Hebel für die Umschaltung der Nadel an den Plattenspielern gekennzeichnet (teilweise durch die Buchstaben, teilweise nur durch Symbole, jeweils in Grün für die Normal- und Rot für die Mikronadel).
Die Azetat-Platte, mit 78 U/Min., spielte in der Geschichte der Tonwiedergabe eine äusserst wichtige Rolle. Während vieler Jahre verwendeten Radiostudios in der ganzen Welt diese Art von Platten, um Stimmen, Geräusche und Musik für eine zeitverschobene Wiedergabe festzuhalten. Die Azetat-Platte besass einen festen Kern (eine Scheibe aus Metall, Glas oder Fiber), sowie eine Lackschicht (Azetat) auf der die Rillen eingeritzt wurden. Die Azetat-Platte wurde vor allem im professionellen Bereich der Tonaufzeichnung verwendet. Nach Erscheinen des Magnetbandes in den 50er Jahren, verlor die Azetat-Platte jedoch schnell an Bedeutung.
Vinyl Schallplatten
In den 1930er Jahren begann die Industrie mit der Produktion der ersten Vinylplatten. Der Durchmesser des Tonträgers veränderte sich auf 30 cm und die Abspielgeschwindigkeit auf 33 1/3 Umdrehungen pro Minute, was bis heute so geblieben ist – zumindest für die Langspielplatte. Der große Vorteil des Vinyls lag darin, dass es, im Gegensatz zur Schellackplatte, die gerne einmal brach, weitaus robuster und somit auch wesentlich besser für den Versand geeignet war. Das Ende der Schellackplatte war im Prinzip besiegelt. Heute ist von ihr nur noch eine schmale Sammlersparte geblieben.
Seit 1948 wurden die Scheiben schließlich aus Polyvinylchlorid hergestellt. Ein Jahr später kam zum zwölf Zoll großen Longplayer auch noch die sieben Zoll große Single-Platte mit ihrem großen Mittelloch auf den Markt. Ab Mitte der 1960er war man so weit, dass die gängigsten Plattenabspielgeräte alle drei wesentlichen Geschwindigkeiten abspielen konnten: 33 1/3, 45 und 78 RPM. Die Vinylschallplatte dominiert den Tonträgermarkt seit den 60er Jahren.
Ihren kommerziellen Höhepunkt besiegelte 1982 kein geringerer als Michael Jackson mit seinem Album "Thriller. Etwa 60 Millionen Langspielplatten wurden bis heute verkauft, ein Rekord, der noch immer ungebrochen ist.
Totgesagte leben länger
Mitte der 80er Jahre brach das Geschäft mit der Vinylscheibe massiv ein. Die Musik-CD enterte den Markt, schnell prophezeiten die Medien das Ende der schwarzen Scheiben. Doch der Siegeszug der CD hielt im Vergleich zur Schallplatte nicht lange an. Eingefleischte Musikliebhaber erkannten schnell, dass die ehrwürdige Schallplatte noch immer konkurrenzfähig ist. Daran hat selbst die Entwicklung des MP3-Formats nichts geändert. Auf dem Musikmarkt steigen die Verkaufszahlen der Schallplatte stetig an, sie erfreut sich wieder einer großen Sympathie.
Tonbänder
Als Tonträger für die magnetische Tonaufzeichnung diente zunächst Stahldraht. Das erste entsprechende Gerät und damit gleichzeitig das Grundprinzip der magnetischen Tonaufzeichnung erfand der dänische Telegrafen-Ingenieur Valdemar Poulsen 1899 und nannte es Telegraphon. Es funktionierte in der ursprünglichen Bauweise mit einer auf eine Walze gewickelten Klaviersaite, diente zur Speicherung von Telefonaten und erregte großes Aufsehen auf der Weltausstellung 1900 in Paris. Auch frühe Flugschreiber funktionierten mit Draht, siehe dazu auch Drahttongerät.
Das Ur-Tonband war ein Stahlband auf Spulen, das bereits vor dem Ersten Weltkrieg von Poulsen als Verbesserung seines Telegraphon entwickelt wurde. Ein ähnlicher Tonträger konnte auf der Marconi-Stahlbandmaschine bereits über einen speziellen Wiedergabekopf (Hörkopf HK) wiedergegeben werden.
Um das Jahr 1928 erfand der Deutsch-Österreicher Fritz Pfleumer in Dresden das Papier-Tonband. 1935/36 entwickelte die Badische Anilin- und Soda-Fabrik (BASF) in Ludwigshafen das erste Kunststoff-Tonband, das L-Typ-Band.
Die Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft (AEG) stellte 1935 in Berlin auf der 12. Großen Deutschen Funk-Ausstellung das weltweit erste Tonbandgerät Magnetophon K 1 der Öffentlichkeit vor.
Bei späteren Tonbandgeräten für Rundfunk- und Studioanwendung wurde das Band auf offenen Tellern oder auf Spulen (Spulentonbandgeräte) aufgewickelt. Für Heimanwender wurden später Kassettentonbandgeräte entwickelt. Die größte Verbreitung hatte dabei das Compact-Cassette-System von Philips.
Aber auch heute finden sich noch Tonbandmaschinen im professionellen Einsatz, so beispielsweise in Musikstudios und auf Filmsets. Tonbandmaschinen sind außerdem noch bei der Komposition und Interpretation von Werken der elektronischen Musik im Einsatz.
Im Sprachgebrauch hält sich der Ausdruck „vom Band“ für Tonaufzeichnungen, die digital auf völlig anderen Medien gespeichert wurden, beispielsweise bei vorgefertigter Begleitmusik von Alleinunterhaltern oder bei exotischen Vogelgesängen, die in Gartencentern zu hören sind.
Die Breite des Bandes betrug bei den Pfleumerschen Versuchen anfänglich 16 mm (es wurden 16-mm-Filmspulen verwendet), später im Experiment ca. 10 mm, dann bei der AEG vor dem Zweiten Weltkrieg 6,5 mm. Nach Abtransport der deutschen AEG-Geräte in die USA wurde der 6,5-mm-Standard auf 1/4 Zoll (6,35 mm) geändert. Weiterhin wurde die magnetisierbare Seite (Schichtseite) des Bandes von außen nach innen verlegt, man spricht von „Internationaler Schichtlage“. Beim deutschen Rundfunk wurde öfter mit der Schichtlage außen („Deutsche Schichtlage“) und nur mit freitragenden Spulenwickeln auf einem „Bobby“ (AEG-Wickelkern) gearbeitet. Bei der Kompaktkassette ist die Magnetschicht aus technischen Gründen (Lage der Schreib-/Leseköpfe) wieder außen angeordnet.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges beträgt die Bandbreite einheitlich 1/4" = 6,35 mm oder ein Vielfaches davon – bis hoch zu 2-Zoll-Bändern bzw. nur 0,15" (3,81 mm) bei der Kompaktkassette. Das Magnetband mit einer Länge von bis zu weit über 1000 Metern wird auf Spulen aufgewickelt.
Der Durchmesser der Spulen für die Magnetbänder reicht von 6 cm über 8, 10, 11, 13, 15, 18 und 22 bis 26,5 cm, in alten Rundfunkstudios und in den USA sogar bis 16" (etwa 41 cm). Der Ton wird auf einer oder auf mehreren Spuren gleichzeitig aufgezeichnet. Es gibt digitale 48-Spur-Geräte und analoge mit bis zu 64 Spuren.
Die Vorschub-Geschwindigkeit (Bandgeschwindigkeit) beim Betrieb beeinflusst die Aufnahmequalität. Bei geringerer Geschwindigkeit verändert sich unter anderem der Frequenzgang, deshalb besitzen Tonbandgeräte für jede Bandgeschwindigkeit eine individuelle Vorverzerrung bzw. Entzerrung. Die ursprüngliche Bandlaufgeschwindigkeit betrug 77 cm/s. Bei einer Bandlänge von 1000 Metern ergeben sich damit knapp 22 Minuten Aufzeichnungszeit. Der von der AEG gewählte Wert von 77 cm/s blieb für viele Jahre die Standardgeschwindigkeit im Rundfunkbereich. Als nach Kriegsende AEG-Magnetophone in die USA gelangten, orientierte man sich dort bei den ersten eigenen Modellen weitgehend an den AEG-Geräten. Die Umstellung von 50-Hz- auf 60-Hz-Wechselstromnetz (andere Motordrehzahl) und von den metrischen Maßen der AEG auf die in den USA üblichen Zoll-Maße ergab jedoch eine geringfügig niedrigere Bandgeschwindigkeit von 76,2 cm/s (gleich 30 Zoll pro Sekunde). Durch Verbesserung von Bandmaterial und Elektronik konnten die Geschwindigkeiten reduziert werden, wobei man diese jeweils halbiert hat. 76 cm/s werden nur noch für professionelle, sehr hochwertige Aufnahmen (Masterbänder in Tonstudios) verwendet. Beim Rundfunk legte man sich auf 38 cm/s und 19 cm/s fest. Bei Heimspulengeräten sind 9,5 cm/s sehr gebräuchlich. Diese Geschwindigkeit ist für die Aufzeichnung von Radiosendungen und Interviews ausreichend. Dabei haben die Bänder eine Spielzeit von ein bis zwei Stunden. Für reine Sprachaufnahmen bieten solche Geräte meistens auch 4,76 cm/s an. (Durch Halbierung der bereits gerundeten Werte wird häufig auch 4,75 cm/s angegeben.) Für höherwertige Aufnahmen nimmt man 19 cm/s. Bei Kompaktkassetten werden allgemein 4,76 cm/s verwendet. Weitere Geschwindigkeiten sind 2,38 cm/s (für Flugfunk- und Sitzungsaufzeichnungen sowie Dokumentationszwecke, Diktiergeräte), 1,2 cm/s bei Mikrokassetten für Sprachaufnahmen.
Im englischsprachigen Raum wird die Bandgeschwindigkeit oft in inch per second (ips, „Zoll pro Sekunde“) angegeben. 1 ips entspricht 2,54 cm pro Sekunde, also läuft beispielsweise ein typisches Heimspulengerät mit 3,75 ips.
Beim reinen Umspulen ohne Betrieb des Tonkopfes wird die Andruckrolle nicht an die Capstanwelle angedrückt, so dass das Band frei von einer Spule zur anderen laufen kann. Dabei werden wesentlich höhere Geschwindigkeiten erreicht.
Sowohl für den Betrieb mit Tonkopf als auch beim Umspulen muss sich das Band problemlos von der Abwickelspule ablösen und vor allem sauber auf der Aufwickelspule ansammeln, ohne dass beispielsweise Wellungen auftreten (bei zu hohem Zug durch die Aufwickelspule). Dabei hilft bei professionellem Bandmaterial eine spezielle Rückseitenbeschichtung der Bänder (Rückseitenmattierung). Dadurch sitzen die Bandwickel auch freitragend (ohne Spule) stabil auf dem Wickelträger (Bobby). Bei den Rundfunkbändern ist diese in einer Farbe gehalten (z. B. weiß), auf der man Schneidemarkierungen gut erkennen kann. Bei den seltener eingesetzten Endloskassetten hingegen wird eine gleitfähige Beschichtung (Graphitierung) eingesetzt. Dort gibt es nach den Verfahren von Bernard Cousino nur eine einzige Spule, von der gleichzeitig abgewickelt wird – und zwar aus dem Wickelzentrum – und außen wieder aufgewickelt wird; daher müssen die Bandlagen gegeneinander verschieblich sein. Dieses Verfahren verwendete die 8-Spur-Kassette und ihr Vorgänger am Markt, der Fidelipac/NAB-Cartridge.
Die 8-Spur-Kassette ist ein analoger Tonträger, der vor allem in den 1960er- und 1970er-Jahren verbreitet war. Da das Gehäuse nur eine Bandspule enthält, spricht man auch von einer Cartridge (im Gegensatz zur Kassette, die zwei Spulen hat).
Das 8-Spur-System wurde von William P. Lear – der durch die Entwicklung des Learjet bekannt ist – aus der weniger verbreiteten 4-Spur-Kassette entwickelt, welche wiederum eine Variante der für Broadcastzwecke eingeführten Fidelipac war. Beide benutzen die Endlosbandtechnik nach Bernard Cousino. Die 1965 eingeführte Kassette enthält eine einzelne Wickelspule für das ¼-Zoll (= 6,3 mm) breite, rückseitig graphitbeschichtete Kunststoff-Tonband, den zugehörigen Führungsmechanismus sowie eine Andruckrolle und war als Endlosband konzipiert. Die Geschwindigkeit von 9,5 cm/s (3¾"/s) ist exakt die doppelte der Kompaktkassette.
Das Design ermöglichte die Produktion sehr einfach aufgebauter und entsprechend billiger Abspielgeräte. Während Zweispulensysteme auch Richtungswechsel und somit Umspulvorgänge in den Richtungen Vorwärts und Rückwärts ermöglichen müssen, gab es nur wenige 8-Spur-Abspielgeräte, die einen schnelleren Vorlauf anboten. Das Zurückspulen ist technisch bedingt unmöglich.
Das Endlosband hat acht Spuren und ermöglicht somit bis zu vier Stereoaufnahmen (bzw. acht Monoaufnahmen) auf einem Band. Damit wird die Spiellänge einer LP erreicht. Zwischen den Spuren wird elektromechanisch gewechselt, indem der Lesekopf im Abspielgerät verschoben wird. Der Spurwechsel kann jederzeit manuell über einen Taster erfolgen, ansonsten sorgt ein Schaltband nach jedem Banddurchlauf für einen automatischen Spurwechsel. Das Schaltband ist gleichzeitig die Klebestelle, die das Band zum Endlosband macht. Sie ist auf der mit magnetischem Material beschichteten Seite angebracht. Üblicherweise ist eine Leuchtanzeige vorhanden, die die gerade abgespielte Spur signalisiert.
Mit dem 8-Spur-System fanden erstmals portable Abspielgeräte in Kraftfahrzeugen größere Verbreitung. Die Vorgängertechnik – die 4-Spur-Kassette – hatte sich nur in den US-Bundesstaaten Kalifornien und Florida durchsetzen können. Die Geräte waren besonders unter Truckfahrern beliebt, da fertig bespielte 8-Spur-Kassetten im Musikfachhandel und an Tankstellen angeboten wurden. Geräte zum Selbstbespielen von Leerkassetten wurden zwar auch angeboten, fanden aber nur verhältnismäßig wenige Käufer. Leerkassetten bis 90 Minuten Aufnahmezeit als Summe aller vier Doppelspuren waren erhältlich.
Die Nachteile der Technik liegen vor allem im hörbaren Klicken beim Spurwechsel und dem gelegentlichen Übersprechen der Spuren untereinander beim Abspielen. So kann man bei dejustierten Geräten auch Teile der angrenzenden Spuren leise wahrnehmen. Zudem wurde das Band nicht „abgerollt“, sondern – wie auf dem Bild erkennbar – in der Mitte „herausgezerrt“; das Ergebnis waren ein weit stärkerer Verschleiß und frühere Qualitätsverluste, als der Konsument dies von Spulengeräten gewohnt war.
In den 1970er-Jahren wurde die 8-Spur-Technik von der Stereotonbandkassette (Kompaktkassette von Philips 1962 vorgestellt) mit kleineren Abmessungen und – bedingt durch halbe Bandgeschwindigkeit – längerer Aufzeichnungsdauer vom Markt verdrängt, nachdem die Autoreversetechnik das lästige Umdrehen dieser Kassetten überflüssig machte.
Die letzten kommerziellen bespielten 8-Spur-Kassetten erschienen in den USA 1988, wurden aber zu diesem Zeitpunkt nicht mehr über den Musikfachhandel vertrieben.
Die Kompaktkassette (Compact Cassette, CC), Musikkassette (MusiCassette, MC) oder Audiokassette (deutsch meist nur Kassette, engl. auch kurz cassette oder tape) ist ein Tonträger zur elektromagnetischen, analogen Aufzeichnung und Wiedergabe von Tonsignalen. Sie enthält ein Tonband, das zur einfacheren Handhabung und zum Schutz in einem Kunststoffgehäuse eingeschlossen ist. Das Abspielen und Aufnehmen von Kassetten erfolgt mit einem Kassettenrekorder. In der Zeit von den frühen 1970er- bis in die späten 1990er-Jahre war die Kompaktkassette eines der meistgenutzten Audio-Medien neben der Schallplatte und später der Compact Disc. Die ursprünglich eher mäßige Tonqualität wurde im Laufe der Jahre durch Verbesserungen des Bandmaterials und technische Neuerungen wie die Dolby-Rauschunterdrückungssysteme auf ein Niveau gebracht, das auch hohen Ansprüchen genügte.
Kassette und zugehöriger Rekorder wurden als System zur mobilen Musiknutzung von einem Entwicklerteam um den Ingenieur und Erfinder Lou Ottens beim niederländischen Unternehmen Philips konstruiert. Die Entwicklungsarbeiten begannen 1960, im August 1963 wurden Kassette und Gerät als Pocket Recorder vorgestellt. Die Kassette konkurrierte zunächst mit anderen Tonbandkassetten-Typen verschiedener Mitbewerber und setzte sich durch, der kompakte und robuste Tonträger erfreute sich jahrzehntelang großer Beliebtheit. Heute hat sie wegen des Siegeszuges der digitalen Audiotechnik in Industrieländern nur noch geringe Bedeutung. In Schwellen- und Entwicklungsländern ist die Kassette allerdings wegen ihrer Robustheit und einfachen Technik immer noch sehr weit verbreitet.
Die Minicassette (auch Minikassette) ist ein elektromagnetisches Speichermedium (Tonträger) zur analogen Aufnahme und Wiedergabe von Audiosignalen. Sie wurde von Philips entwickelt und erstmals 1967 vorgestellt. Sie ist eine kleine Version der 1963 ebenfalls von Philips vorgestellten Compact Cassette. Von dieser unterscheidet sie sich durch das wesentlich kompaktere Gehäuse mit den Abmessungen 56 mm × 33 mm (nach DIN 32750).
Für die Minicassette entwickelte Geräte arbeiten mit einer Bandgeschwindigkeit von nur 2,4 cm/s (zum Vergleich 4,75 cm/s bei üblichen Kassettenrekordern). Dadurch sind trotz kleiner Abmessungen recht lange Aufnahmezeiten möglich, jedoch wird der nutzbare Frequenzbereich stark eingeschränkt.
Da bei der Minicassette kein Capstan-Antrieb verwendet wird und die Bandförderung lediglich durch den Wickelantrieb erfolgt, sind Aufnahmen auf Minicassetten aufgrund des nicht definierten Bandabstandes zum Tonkopf sowie der leicht schwankenden Bandgeschwindigkeit hauptsächlich als Tonträger für Sprache verwendbar, etwa in Anrufbeantwortern und Diktiergeräten. Weitere Anwendung fand sie ab Ende der 1970er Jahre als Datenträger für Computer (Philips P2000).
Bis heute (2011) sind Cassetten mit einer Spielzeit von 2 × 15 und 2 × 30 Minuten erhältlich. (Typen 005 und 007)
Ähnliche Entwicklungen sind die 1969 von Olympus vorgestellte Mikrocassette und die in den 1970er Jahren von Grundig eingeführte Steno-Cassette 30
Die Digital Compact Cassette war eine von Philips und Matsushita entwickelte, 1992 vorgestellte und 1996 wieder eingestellte Alternative zur althergebrachten analogen Compact Cassette, die ebenfalls eine Philips-Entwicklung ist.
Die Digital Compact Cassette wurde anfangs wegen der Ähnlichkeit mit dem professionellen DAT-Aufnahmesystem intern als S-DAT (Static-heads Digital Audio Tape) bezeichnet. DCC-Player waren in der Lage, die herkömmliche analoge Compact Cassette abzuspielen; eine Aufnahme war hingegen nur auf DCC-Bänder möglich.
Gegenüber der herkömmlichen analogen Compact Cassette (CC) bietet die DCC aufgrund folgender technischer Details eine wesentlich bessere Klangqualität:Frequenzbereich bei 48-kHz-DCC-Aufnahmen 20 Hz bis 22 kHz – im Vergleich die analoge CC 20 Hz bis 18 kHz (unter idealen Bedingungen wie der Verwendung von Reineisenband und bei −20 dB)törabstand einer DCC > 92 dB – im Vergleich die analoge CC > 50 dB (beim Bandtyp Chromdioxid)
Wie MP3 oder die MiniDisc benutzt auch dieses Medium Datenreduktion. Dazu verwendete man ein System namens „PASC“ (Precision Adaptive Subband Coding), welches das Musikstück auf etwa 1:4 komprimierte. PASC ist nahezu identisch mit MPEG-1 Audio Layer 1 und arbeitet mit einer Datenrate von 384 kbit/s.
Im Gegensatz zum direkten Konkurrenzprodukt – der MiniDisc – hatte dieses System keine anfänglichen Probleme mit der Klangqualität. Jedoch standen der weiteren Verbreitung Mängel bezüglich der Handhabung im Weg. Das Auffinden eines Liedes in der Mitte einer 90-Minuten-Kassette konnte mehr als eine Minute dauern. Bei der MiniDisc zu findende Features (sekundenschnelles Löschen eines Stücks, beliebiges Verschieben und vor allem die schnelle Ansteuerung von Titeln) konnte dieses Medium systembedingt nicht bieten. Jedoch bot das System ebenfalls die Möglichkeit, Titel und Interpret einzugeben; bei manchen fertig bespielten Kassetten wurden sogar Liedtexte angezeigt. Trotz geringerer Gerätepreise und deutlicher Fortschritte in der Bedienung („TurboDrive“-Laufwerk, 90-Min-Kassette in einer Minute umgespult) konnte sich die DCC nicht durchsetzen.
Revolutionär war die Kombination des Portablen DCC-Rekorders 175 mit einem handelsüblichen Windows-PC. Damit konnte man schon 1995 Stücke über die parallele Schnittstelle des PCs direkt vom Audiorekorder auf die Festplatte des PCs überspielen, bearbeiten, archivieren oder den Audiorekorder direkt vom PC mittels Software bedienen.
Es gab auch DCC-Streamer, um DCC auch für die Datensicherung zu benutzen. Sie verschwanden zusammen mit der DCC vom Markt.
Mitte der 1990er-Jahre wollte man aufgrund der hervorragenden Klangeigenschaften dieses System (18-Bit-Auflösung) in der Studioproduktion etablieren, was jedoch scheiterte. Letztendlich wurden Entwicklung und Produktion 1996 eingestellt.
Bezüglich der Langzeitstabilität hat die DCC systembedingt mit ähnlichen Mängeln zu kämpfen, die von analogen Kassetten bekannt sind: Das Band unterliegt stetigem Verschleiß und fortschreitender Zersetzung, was trotz digitaler Fehlerkorrektur im Extremfall dazu führt, dass nach vielen Jahren ganze Passagen bespielter DCC Aussetzer zeigen oder die Bänder gar nicht mehr abgespielt werden können. Der Bandabrieb setzt sich dabei als Verschmutzung auf den Tonköpfen ab.
Das Digital Audio Tape (DAT) ist ein digitales Audio-Magnetband (Tonband) für entsprechende Audiorekorder. Das Aufzeichnungsformat und die Tonqualität entsprechen im Wesentlichen denen der Audio-CD und gehen bei manchen Geräten deutlich darüber hinaus. Die ersten Geräte erschienen in den späten 1980er Jahren. Die Technologie war als Nachfolger der sehr weit verbreiteten Audiokassette vorgesehen, konnte sich auf dem Massenmarkt jedoch nicht durchsetzen. Sie hat heute nur noch in professionellen Nischenanwendungen Bedeutung – etwa in Tonstudios oder als Sicherungsmedium für Computerdaten.
Die Speicherung der Informationen erfolgt auf einem Magnetband. Qualität und Komfort sind jedoch gegenüber analogen Kassettenrekordern aufgrund der digitalen Aufzeichnung deutlich erhöht. Mit einer Abtastrate von bis zu 96 kHz und einer Auflösung von maximal 24 Bit ist das Klangpotenzial höher als das der Audio-CD; dies war jedoch nicht in allen Geräten verfügbar. Am meisten verwendet wurde das zur Audio-CD äquivalente Format mit 44,1 kHz Abtastrate und 16 Bit.
Der R-DAT-Rekorder (R für rotary head, rotierender Kopf) verwendet wie das vom Grundaufbau ähnliche VHS-Videoverfahren ein Azimut-Aufzeichnungsverfahren. Beide Köpfe haben 20° Schräglage. Das Band des R-DAT ist ein datendichtes Metallpulverband. Auf ihm werden zusätzlich zum Audiosignal auch noch Subcodes aufgezeichnet, die herstellerspezifische Codes (z. B. Aufzeichnungsdatum) oder Angaben zu einzelnen Tracks (z. B. Songtitel, Interpret) enthalten können. Ein Track auf einem DAT-Band kann ähnlich wie bei der Audio-CD über die Startmarkierungen auch im schnellen Suchlauf zuverlässig gefunden werden. Weiterhin lassen sich Sprung- und Endmarken setzen, um bestimmte Teile einer Aufnahme einfach überspringen zu können oder das Bandende „vorzuverlegen“.
Das Band ist in seiner Kassette (73 mm × 54 mm) gut geschützt. Wie beim Videorecorder wird es von der Mechanik aus dem Kassettengehäuse herausgezogen und – in Form eines „auf dem Kopf“ stehenden Omegas – um die Köpfe transportiert. Der Umschlingungswinkel beträgt dabei in der Regel 90°. Dadurch wird der Ton in endlichen Segmenten, die deutlich länger sind, als das Band breit ist, aufgezeichnet und gelesen. Die tatsächliche Bandtransportgeschwindigkeit beträgt 8,15 mm pro Sekunde (im Gegensatz zu 4,75 cm/s bei der Compact Cassette). Durch die mit 2000/min rotierende Kopftrommel (üblicherweise mit 30 mm Durchmesser) wird jedoch eine relative Bandgeschwindigkeit von 313 cm/s erreicht.
Pro Minute benötigt die Aufzeichnung knapp einen halben Meter Bandmaterial. Bei Standard-Bandgeschwindigkeit sind je nach Bandlänge Spielzeiten von 15 bis 180 Minuten möglich. Von der Verwendung von Bändern mit mehr als 60 Metern Länge als auch von der Verwendung von DDS-Bändern (Digital Data Storage) für Audiozwecke raten die Hersteller ab, auch wenn dadurch mit DDS-5-Bändern bis zu 11,5 Stunden ununterbrochene Aufzeichnung im Longplay-Modus möglich sind. Aufnahmen mit doppelter Abtastfrequenz (96 kHz) hingegen halbieren die Spielzeit. Die Kassette wird nur in einer Richtung bespielt.
Abspiel- und Aufnahmegeräte („DAT-Recorder“) waren ursprünglich für drei Abtastraten von 32, 44,1 und 48 kHz ausgelegt, konnten mit 44,1 kHz aber (künstlich beschränkt) nur analog aufnehmen. Nachdem sich Ende 1989 die US-amerikanischen und europäischen Musikkonzerne und die japanischen Elektronikhersteller darauf geeinigt hatten, den Kopierschutz von DAT zu lockern, wurden Ende 1990 in Deutschland Geräte der zweiten Generation angeboten, die auch bei einer Abtastrate von 44,1 kHz eine digitale Aufnahme ermöglichten, um eine digitale 1:1-Kopie einer CD herzustellen. Solche Geräte mussten jedoch in Europa und den USA mit dem Kopierschutz Serial Copy Management System (SCMS) ausgestattet sein und erlaubten nur ein einmaliges Überspielen von CD auf DAT. Die Kopie eines DAT zu einem anderen DAT war weiterhin ausgeschlossen. Weitere Abtastfrequenzen sind je nach Ausstattung 32 kHz, womit auch Longplay-Aufnahmen möglich sind (Verdoppelung der Spielzeit bei einer Verringerung der Bitauflösung von 16 auf 12 Bit mit nichtäquidistanter Quantisierung) sowie 96 kHz für hochwertige Heim- und Studiogeräte. Longplay- und „High resolution“-Aufnahmen sind jedoch nicht mit jedem Gerät kompatibel. Die Einführung und folgenden mehrfachen Änderungen des Kopierschutzes waren durch Befürchtungen der Musikindustrie begründet, dass durch die Möglichkeit digitaler verlustfreier Kopien der Markt für CDs einbrechen würde.
Die Unsicherheit darüber, ob nicht in Kürze andere, weniger kopier-beschränkte DAT-Rekorder auf den Markt kommen würden, ließ viele potenzielle Käufer angesichts der anfangs hohen Preise mit dem Kauf abwarten. Dadurch wurden jedoch auch keine hohen Stückzahlen erreicht, durch die der Preis hätte sinken können. Dies wird als einer der Gründe angesehen, warum DAT nie über ein Nischendasein hinauskam.
Ende 1990 gab es mit dem DATman auch einen transportablen DAT-Recorder. Er wog 450 g und hatte eine Batterielaufzeit von bis zu 2 Stunden. 1991 wurde er in Deutschland für rund 1500 DM (Entspricht heute etwa 1.264 Euro) angeboten.
Im Studiobereich gibt es auch Geräte, die mit einer Auflösung von 24 Bit arbeiten. Sie verfügen meist über Schnittfähigkeit, Timecode und professionelle XLR-Anschlüsse anstelle der bei Home-Hifi üblichen RCA-Verbindungen (auch als Cinch bezeichnet), wodurch sie nur bedingt in Anlagen abseits eines Studios integrierbar sind. Auch werden dort AES/EBU-Digitalverbindungen verwendet. Viele Studiogeräte erlauben das Setzen und Löschen der SCMS-Bits und eine Anzeige der Lesefehler. Diese liegen normalerweise im Bereich von 0–50 Fehlern pro Sekunde; laut einem Handbuch von Panasonic sind Werte unter 300 normal. Bei höheren Werten ist entweder der Kopf verschmutzt, verschlissen oder aber die Bandführung verstellt. Bei den verwandten DDS-Geräten wird eine Kopftrommellebensdauer von 100.000 bis 200.000 Stunden (10 bis 20 Jahre im Dauerbetrieb) angegeben, demnach sollte die Kopftrommel ein ganzes Geräteleben lang halten.
Die internationale DAT-Konferenz beriet 1983 über ein digitales Aufzeichnungssystem mit dem Anspruch einer langfristigen Ablösung der Compact Cassette. In zwei konkurrierenden Arbeitsgruppen wurden die Konzepte für S-DAT (stationärer Vielspur-Tonkopf) und R-DAT (rotierender Tonkopf, wie beim Videorecorder) entwickelt. 1985 empfahl die DAT-Konferenz R-DAT trotz seiner komplizierten Mechanik als das sofort realisierbare System. S-DAT stellte zwar eine interessante Alternative dar, die Herstellung der Vielspur-Tonköpfe war jedoch technologisch noch nicht beherrschbar. Immerhin blieb damit dem Kunden ein Systemkrieg der Formate erspart. Erst 1993 erreichte das von Philips entwickelte S-DAT-System DCC (Digital Compact Cassette) Marktreife.
DAT-Walkman von Sony, etwa 1998
Eine Zeitlang wurde eine kleine Auswahl an bespielten DAT-Kassetten im Einzelhandel angeboten. Eine Auswahl der kommerziell veröffentlichten DAT-Kassetten, als Tonträger für Musik von aktuellen Künstlern aus dieser Zeit, kann heute in der Datenbank discogs.com recherchiert werden.[1] Durch das aufwendige Duplizieren wie auch durch den integrierten Kopierschutz erreichten vorbespielte DAT-Bänder jedoch keine Marktbedeutung. Das Format wurde von der International Federation of the Phonographic Industry aus Angst vor Piraterie bekämpft. Man drohte den potenziellen DAT-Importeuren in den USA mit Millionenklagen. Die DAT-Konferenz schrieb daher die Verwendung eines doppelten Kopierschutzes (blockierendes Copy-Bit beim Versuch digitaler Überspielung und völlige Aufnahmesperre bei der CD-Samplingrate von 44,1 kHz) vor, obwohl das schon zuvor als Grund für einen möglichen Rückschlag für die Formateinführung erkannt worden war. Bereits 1986 serienreif, blieben die DAT-Geräte auf Druck der Musikindustrie vorerst in der Schublade. In Deutschland konnte man erst Ende 1987 die ersten Geräte im Handel erwerben – eingeschränkt um die Möglichkeit einer digitalen Aufzeichnung von CD. Die Einigung auf das Kopierschutzsystem SCMS im Jahre 1989, das die einmalige digitale Kopie erlaubte, markierte eine Wende und machte DAT endlich funktional, dennoch kosteten die Geräte im Sommer 1989 noch rund 3.500 DM und eine DAT-Kassette 50 DM. Ab 1990 brachten immer mehr Hersteller DAT-Rekorder auf den Markt. Kurz darauf, 1992, war die 1.000-DM-Grenze für DAT-Geräte in Deutschland unterschritten. Durchgesetzt hatte sich das Format im professionellen Bereich, wo es z. B. von Rundfunkanstalten und der Schallplattenindustrie für den Programmaustausch und zur Archivierung genutzt wurde.
Bei den dort eingesetzten Profi-DAT-Geräten wird das Audio-Signal auch digital per AES/EBU ausgegeben; dort ist der SCMS nicht enthalten und direkte digitale Kopien sind möglich. Die Anschaffung eines CD-Players mit AES/EBU-Ausgang und eines DAT-Recorders mit AES/EBU-Eingang lagen jedoch damals weit über den Kaufpreisen zahlreicher bespielter CDs, sodass es sich einfach nicht lohnte diesen Weg für zahlreiche reine digitale Kopien zu gehen.
Konkurrenz erhielt DAT 1991 von der japanischen MD (MiniDisc) und bald darauf durch das DCC-Format, die Digital Compact Cassette. Das führte zu Verunsicherung bei potenziellen Käufern. Die Einführung des CD-Rekorders für Heimanwender im Jahr 1995, die serienmäßige Ausstattung von Personal Computern mit CD-Brennern, sowie der in Relation immer noch hohe Kaufpreis von DAT-Rekordern läuteten das Ende von DAT im Consumer-Bereich ein. In Studios und im professionellen Bereich konnte sich DAT allerdings gut etablieren, so bietet es auch heute noch die Vorteile einer langen Spielzeit (von bis zu drei Stunden), eine unkomprimierte und verlustfreie, hochwertige Aufzeichnung und nicht zuletzt die Möglichkeit zum Bau kompakter mobiler DAT-Rekorder.
Dank seiner Zuverlässigkeit wurde DAT von HP auch als Basis für das DDS-Format zur Datensicherung verwendet. DDS fand daraufhin schnell seinen Platz als PC-Datensicherungssystem mit einer Speicherkapazität von bis zu 160 GB pro Band. Heute werden keine neuen Laufwerke mehr entwickelt oder produziert.
Die MiniDisc (MD) ist ein von Sony entwickeltes magneto-optisches Speichermedium zur digitalen Aufnahme und Wiedergabe von Musik und Sprache.
Die MD wurde im Mai 1991 vorgestellt, der Verkauf entsprechender Wiedergabe- und Aufnahmegeräte begann im November 1992 mit dem Sony MZ-1. Die MiniDisc wurde als Nachfolger der Compact Cassette (CC) positioniert, nachdem die DAT-Kassette im Privatbereich erfolglos geblieben war. Wegen der einfachen Handhabung beim Schneiden und Aufnehmen verbreitete die MiniDisc sich auch im Radio- und Tonstudiobereich. Datenlaufwerke auf Basis der MiniDisc sowie spezielle Data-MiniDiscs konnten sich in Europa kaum durchsetzen.
Das Angebot an Wiedergabe- und Aufnahmegeräten ging seit dem Aufkommen der MP3-Player seit 2003 stark zurück; in Europa brachte nur noch Sony selbst MD-Audiorekorder heraus. In Japan hingegen war die MiniDisc ähnlich stark verbreitet wie die CD in Deutschland. Im Juli 2011 kündigte Sony dennoch an, dass ab September desselben Jahres aufgrund der zurückgehenden Nachfrage die Herstellung portabler MiniDisc-Geräte eingestellt werde.
Die MiniDisc besteht aus einem Kunststoffgehäuse mit 72 mm × 68 mm Kantenlänge und 5 mm Dicke, ähnlich dem einer 3,5-Zoll-Diskette, in dem die eigentliche Disc mit 64 mm (2,5 Zoll) Durchmesser geschützt untergebracht ist. Das Gehäuse besitzt eine bzw. zwei durch einen Schieber verschlossene Aussparungen, durch die die Disc zugänglich ist. Der Schieber wird erst vom Aufnahme- oder Wiedergabegerät geöffnet, um ein Eindringen von Staub zu verhindern. Die Disc weist eine Gesamtdicke von 1,2 mm auf, die zum größten Teil vom transparenten Polycarbonat-Trägermaterial eingenommen wird. Auf der Oberseite der Disc befindet sich wie bei einer CD die Datenschicht, die durch eine Deckschicht vor Umwelteinflüssen und mechanischer Beschädigung geschützt wird. Die Daten werden digital gespeichert und von der Unterseite der MiniDisc berührungslos durch einen infraroten Laser ausgelesen. Der Abstand zwischen den Datenspuren beträgt dabei, abhängig von der Spieldauer der MiniDisc, 1,5 oder 1,6 µm. Sowohl der Schreib- als auch der Lesevorgang erfolgt mit konstanter Umfangsgeschwindigkeit (CLV) der MiniDisc von 1,2 bis 1,4 m/s.
Es gibt bespielbare Audio-MDs mit 60, 74 und 80 Minuten Kapazität, wovon erstere aber nicht mehr produziert werden. Die Musik wird im komprimierten ATRAC-Format gespeichert, damit die Daten einer normalen Musik-CD (650 bis 700 MB) auf eine MiniDisc (164 bis 177 MB) passen.
ATRAC benutzt, ähnlich wie AAC oder MP3, ein psychoakustisches Modell, um die zwar vom menschlichen Ohr wahrnehmbaren, aber nicht mehr vom Gehirn verarbeitbaren Anteile der Musik zu entfernen und damit Speicherplatz zu sparen.
Der ATRAC-Codec wurde seit der Einführung der MD im Jahre 1992 ständig weiterentwickelt. Standard-ATRAC verwendet eine Datenrate von 292 kbps. Nachträglich wurde dann das MDLP-Format (ATRAC3) eingeführt, mit dem auf eine 80-Minuten-Disc 160 (LP2) bzw. 320 (LP4) Minuten Musik passen. Die Abkürzung LP steht in diesem Falle für „Longplay“. Dabei wird die Musik mit 132 (LP2) bzw. 66 kbps (LP4) komprimiert, was jedoch besonders im LP4-Modus eine deutlich hörbare Verschlechterung der Tonqualität bewirkt.
Die Auflösung der auf der MD aufgezeichneten Daten ist im Gegensatz zur CD nicht festgelegt, da wegen des Aufbaus des ATRAC-Codecs keine explizite Bit-Tiefe gespeichert wird. Durch digitale Aufnahmen von Quellen in 20- oder 24-Bit-Qualität (bzw. analoge Aufnahmen mittels eines 20- oder 24-Bit-fähigen A/D-Wandlers) werden Aufnahmen über der 16-Bit-Norm möglich. Für das Abspielen oberhalb dieser Norm werden auch entsprechend ausgerüstete Abspielgeräte benötigt (es besteht jedoch uneingeschränkte Kompatibilität zu Geräten, die nur über einen 16-Bit-Wandler verfügen).
Ebenfalls hervorzuheben ist, dass das ATRAC-Format im Gegensatz zu einigen anderen aktuell auf mobilen Abspielgeräten verbreiteten verlustbehafteten Formaten wie AAC und MP3 von Anfang an ohne Umwege Gapless Playback beherrschte.
Seit 2001 gab es die Möglichkeit, MiniDiscs direkt vom PC über USB zu bespielen (NetMD). Dabei galt es aber mehrere Einschränkungen zu beachten:
Auf MD übertragene Audio-Daten lassen sich nicht auf einen anderen PC transferieren.
Über den Mikrofon-Eingang aufgenommene Mitschnitte lassen sich nicht per USB auf den Computer transferieren. Die Produktbeschreibung wie auch das Handbuch der NetMD-Modelle wies nicht klar auf diesen Umstand hin, so dass es in der Folge zu massenhaften Beschwerden kam. Sony reagierte insofern, als sie für die Nachfolgemodelle mit der Bezeichnung Hi-MD ein Hilfsprogramm (file conversion tool) bereitstellte, mit dem es möglich ist, unter den von Sony festgelegten Voraussetzungen analog aufgenommene Mitschnitte von Hi-MD (jedoch nicht von herkömmlichen MDs) über ein USB-Kabel auf den Rechner zu kopieren und dort in WAV-Dateien umzuwandeln. Das Programm funktioniert nicht mit den NetMD-Modellen.
Die Übertragungsqualität ist auf maximal 132 kbps limitiert, entspricht also LP2. Man kann aber auch im SP-Modus Musik übertragen, um die Kompatibilität zu älteren MD-Geräten zu wahren. Die Qualität bleibt jedoch auf dem Niveau von 132 kbps.
Es können nur MP3-, WMA- und WAV-Dateien auf MD übertragen werden, und auch das nur innerhalb festgelegter Bitraten und Frequenzen. Ein Überspielen von Audio-CDs ist ebenfalls möglich.
Es werden nicht die ursprünglichen Dateien übertragen, sondern es findet stattdessen eine verlustbehaftete Umsetzung in das ATRAC3-Format statt.
Eine Übertragungssoftware wird benötigt, welche die Audiodateien in ATRAC umwandelt und die Daten auf die MD überträgt. Der Benutzer kann zwischen verschiedenen Programmen wählen. Die gängigsten sind OpenMG Jukebox, SonicStage und NetMD Simple Burner. Außerdem gibt es ein Plugin für den RealPlayer.
Eine MD, die per NetMD bespielt wurde, lässt sich an nicht-NetMD-fähigen Geräten nicht mehr bearbeiten oder löschen. Der Grund ist, dass ansonsten die ebenfalls auf dieser MD gespeicherten Übertragungsrechte, die beim Löschen der MD am PC rückübertragen werden, verlorenginge und man so unbeabsichtigt Schritt für Schritt die NetMD-Übertragungsrechte verlieren könnte. Diese Sperre war noch sinnvoll, als maximal drei Übertragungsvorgänge pro Musikstück durch die Sony-Software erlaubt waren. Inzwischen ist diese Beschränkung weggefallen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, Musik online in Sonys eigenem „Music Store“ zu kaufen. Dort heruntergeladene Dateien sind in der Regel wieder in ihren Übertragungsrechten eingeschränkt
Im Jahr 2006 brachte Sony mit dem MZ-RH1 das letzte tragbare MD-Gerät auf dem Markt. Mit diesem Modell wurde es schließlich möglich, herkömmliche MDs praktisch ohne Einschränkungen (einzige Ausnahme: Per NetMD übertragene Titel) verlustfrei über USB auf den PC zu kopieren. Auch die Übertragung von vorbespielten MDs sowie von Aufnahmen über den Digitaleingang – ungeachtet eines eventuell vorhandenen SCMS-Kopierschutzes (siehe unten) – war bei diesem Modell in keiner Weise eingeschränkt. Die Verwendung eines MZ-RH1 stellt somit bis heute die einzige Möglichkeit dar, MDs schneller als in Echtzeit verlustfrei auf einen anderen Datenträger zu kopieren.
Ich habe für alle hier aufgeführten Tonträger noch Abspielgeräte und kann sie überspielen-digitalisieren und die Aufnahmen bearbeiten und restaurieren.
Serge Schmid
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